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Uwe Scheuch
Keine Minarette in Kärnten! Diese Provokation gegenüber der mitteleuropäischen Kultur- und Wertegemeinschaft kommt überhaupt nicht in Frage. Wir haben in Kärnten gesetzliche Vorkehrungen getroffen, um solche Bauten zu verhindern!

KÄRNTNER NACHRICHTEN

ORTSGRUPPE DER WOCHE

Volksbefragung zum Nichtraucherschutz

Kärntner Landesregierung beschließt Resolution zur Durchführung einer Volksbefragung zum Rauchergesetz

Die Kärntner Landesregierung hat heute eine Resolution an die Bundesregierung zur Durchführung einer Volksbefragung zum Rauchergesetz beschlossen. "Nur den Ã–sterreicherinnen und Österreichern steht die Entscheidung zu, wie beim Thema Nichtraucherschutz weiter vorgegangen werden soll. Die Bundesregierung darf sich nicht hinter einer unausgegorenen Wischiwaschi-Regelung verstecken. Eine Volksbefragung nach bayrischem Vorbild muss her", fordert LHStv. DI Uwe Scheuch.

 

Mit der Resolution wolle man der Kärntner Forderung nach mehr Basisdemokratie Nachdruck verleihen, erklärt Scheuch. "Unglaublicherweise war die ÖVP und sogar der SPÖ-Gesundheitsreferent Kaiser gegen die Resolution. Entweder ist ihnen der Nichtraucherschutz egal oder sie waren nur deshalb dagegen, weil die Initiative von einer anderen Partei kam", meint Scheuch kopfschüttelnd.

 

Die Forderung der Resolution im Wortlaut: "Das Kollegium der Kärntner Landesregierung fordert daher die Bundesregierung und den Bundesminister für Gesundheit auf, gemäß Artikel 1 der Bundesverfassung der Republik Österreich ("Das Recht geht vom Volk aus."), die Österreicherinnen und Österreicher zu befragen und nach dem Vorbild Bayern eine Volksbefragung über die weitere Vorgehensweise durchzuführen, um mit der Fragestellung "Sind Sie für ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie?" auf breitestmöglicher demokratischer Basis eine klare Entscheidung für oder gegen einen umfassenden Nichtraucherschutz zu erwirken."

 

"Die derzeitige Regelung macht niemanden glücklich. Ich finde, dass man es den vielen Wirten, Arbeitnehmern in der Gastronomie, Gaststättenbesucher etc. schuldig ist, eine Entscheidung auf breitest-möglicher Basis herbeizuführen. Daher muss die Bundesregierung das Volk befragen", schließt Scheuch.

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